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 Wenn die Kehrarbeiten vom Dach aus durchgeführt werden sollen, müssen Sicherheitsvorkehrungen auf dem Dach vorhanden sein.(Trittstufen/Standrost) Bei fehlen dieser Sicherheitsvorkehrungen auf dem Dach, darf der Schornsteinfeger das Dach nicht zu Kehrarbeiten betreten. Ein nachträglicher Einbau ist ohne weiteres möglich.
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